Finanzierung und Förderung
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Denkmalschutz – was muss beachtet werden?

Denkmalschutz - Pixabay

Antike Gebäude besitzen ein gewisses Flair und vielleicht träumen auch Sie davon, in einem solchen edlen Gebäude zu residieren. Jedoch gibt es gewisse Punkte, die Sie vor dem Erwerb oder der Instandhaltung dieser Schmuckstücke beachten müssen. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Erwerb und die Sanierung eines Gebäudes unter Denkmalschutzes wissen müssen.

Eine Immobilie wird von Denkmalschutzgesetzen in den verschiedenen Bundesländern geregelt. Diese bestimmen, ob ein Gebäude in eine Denkmalliste eingetragen werden soll oder nicht. Wenn das Bauwerk bestimmte Kategorien erfüllt, wird es als kulturelles Erbe gesichert und daher auch gefördert. Jedoch fallen diese Anforderungen je nach Bundesland unterschiedlich aus.

Denkmalschutzbehörde – sehr streng bei Sanierungen

Wenn Sie überlegen, ein denkmalgeschütztes Gebäude zu kaufen, sollten Sie sich zuerst bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde melden. Dort müssen Sie einen Genehmigungsantrag erstellen lassen. Dieser muss in Textform geschehen und alle benötigten Unterlagen beinhalten. Dazu gehören zum Beispiel:

  •     Baubeschreibung
  •     Lageplan
  •     Maßnahmenbeschreibung
  •     Fotografien
  •     usw.

 

Diese spezielle Vorgehensweise ist deshalb so wichtig, da die Sorge besteht, dass die Immobilie durch gewisse Veränderungen Schaden nehmen könnte.

Energieeffizientes Sanieren

Hierbei wird nicht nur die Umwelt geschont, auch bei den Heizkosten können Sie sich einiges ersparen. Wie jedoch die Nachdämmungen und Heizsysteme bei einem antiken Gebäude veranlasst wurden, sollten Sie bereits vor der Einwilligung des Kaufvertrages klären.

In vielen Fällen müssen nämlich Türen und Fenster ausgetauscht werden, um die Strom- und Heizkosten zu verringern. Jedoch müssen die ausgetauschten Objekte den alten Modellen ähneln und das kann sich oft als sehr teuer erweisen.

Maßnahmen, für die Sie eine Genehmigung benötigen

Wenn Sie bereits ein Gebäude besitzen, welches unter Denkmalschutz steht, müssen Sie immer alle Veränderungen mit der Denkmalschutzbehörde abklären. Deshalb können die Sanierungen oft um einiges teurer ausfallen.

Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • der Einbau von Treppen
  • ein Abriss
  • Neuanstrich oder Veränderung der Optik
  • Reparaturen aller Arten
  • Einbau für Schaufenster
  • Eingriffe beim Dachgeschoss
  • Neue Gebäude, welche in der Umgebung gebaut werden
  • Kosten im Vorhinein kalkulieren

Sie sollten sich nicht von günstigen Preisen verlocken lassen, sondern bereits frühzeitig alle Kosten auflisten. Es wird Ihnen immer ein Sachverständiger oder ein Architekt, welcher speziell für den Denkmalschutz verantwortlich ist, zur Seite stehen und die Veränderungen prüfen.

Steuervorteile in gewissen Bundesländern

Die Instandhaltung solcher Gebäude ist zwar wesentlich teurer als bei herkömmlichen Gebäuden, jedoch gibt es in manchen Bundesländern die Möglichkeit, Fördergelder von der Denkmalschutzbehörde zu erhalten.

Unter anderem gibt es bestimmte Bedingungen, die zu einem Erlass der Grundsteuer führen können. Jedoch werden nur notwendige Arbeiten, die ausdrücklich von der Denkmalschutzbehörde kalkuliert wurden, beim Finanzamt absetzbar sein.

Kategorie: Finanzierung und Förderung

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Hauptberufliche Online-Texterin und Redakteurin. Bereits seit 2007 arbeite ich auf selbstständiger Basis im www. Als Mutter von 4 Kindern verfüge ich über umfangreiches Wissen in den Bereichen, Kinder, Familie, Haus, Garten, Gesundheit und Immobilien. Dies sind auch meine beruflichen Kernthemen im Bereich Texterstellung, Social Media und virtueller Assistenz

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