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Auch beim Hausbau, bei der Sanierung und Renovierung gibt es mitunter Rechtliches und rechtliche Vorschriften, die man einhalten muss

Betongold oder Schrottimmobilie

Betongold – oder Schrottimmobilie?

„Betongold“ ist wieder „in“. Gerade im Zuge der Finanzkrise erfreuen sich Immobilien als Wertanlage einer wachsenden Beliebtheit. Aber auch beim Erwerb einer Immobilie, egal ob Eigentumswohnung oder Ein- bzw. Mehrfamilienhaus, muss nicht immer alles „Gold“ sein was glänzt. Immer wieder fallen Anleger auf skrupellose Geschäftemacher herein und stellen nach dem Kauf fest, dass sie eine „Schrottimmobilie“ erworben haben. „Nicht selten entpuppt sich das ursprünglich als sichere Altersvorsorge gedachte Eigenheim als Schuldenfalle“, weiß Cornelius Krause, Rechtsanwalt in Berlin. Was ist eine Schrottimmobilie? Generell ist der Begriff „Schrottimmobilie“ nicht immer ganz zutreffend. Oft geht es dabei nicht etwa um eine baufällige Ruine, die bereits auf den ersten Blick als schlechte Kapitalanlage erkennbar ist. Vielmehr handelt es sich um Immobilien, die zu einem deutlich überteuerten Preis angeboten werden – unter falschen Versprechungen bezüglich der zu erwartenden Mieteinnahmen und unter Beschönigung der zu erwartenden Ausgaben. Anwälte weisen übereinstimmend darauf hin, dass sich ein unseriöses Angebot schon vor dem Kauf anhand typischer Warnsignale erkennen lässt. Dabei fängt zumeist alles mit einer unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme eines Immobilien-Beraters an. Oft schließt sich …

Vermieter kündigt

Vermieter kündigt – was tun?

Es ist der Alptraum eines jeden Mieters. Wenn es eines Tages vom Vermieter heißt: Sie müssen raus aus der Wohnung. Und anders als im Big Brother Container oder in anderen „Fernsehshows mit ähnlichem Strickmuster erwartet einen dann kein ruhmreiches Leben mit hundertprozentiger Ansprechquote auf der Straße. Von einem auf dem anderen Tag steht der Mieter plötzlich auf der Straße und hat kein Dach mehr über dem Kopf. Aber darf der Vermieter ihm einfach so kündigen? Darf er den Mieter einfach so ohne Angabe von Gründen hinaus komplementieren? Hat der Mieter nicht Rechte sich dagegen zu wehren? Und hat der Vermieter nicht auch Vorgaben, an die er sich zu halten hat? Grundsätzliche Fakten zur Kündigung von Mietsverhältnissen Doch das hat er natürlich. Der Vermieter darf nicht wahllos Mietverhältnisse beenden wie er will. Grundsätzlich werden die meisten Mietverträge unbefristet abgeschlossen. Das hat den Vorteil, dass Sie jederzeit zum Monatsende mit einer Frist von 3 Monaten das Mietverhältnis kündigen können. Es besteht aber die Gefahr, dass der Vermieter Ihnen ohne Angabe von Gründen z.B. wegen Eigenbedarf kündigen kann. …