Treppen für den Innen- und Außenbereich. Keine Treppe gleicht der anderen. Viele müssen individuell den baulichen Verhältnissen angepasst werden. Hier ein kleiner Überblick.
Unterschieden wird zwischen folgende Treppenarten:
- Notwendige Treppen
- Nicht notwendige Treppen
- Innentreppen
- Außentreppen
- Bodentreppen
- Leitertreppen
- Wechselstufentreppen
- Fahrtreppen
Die Treppe (in Süddeutschland und Österreich Stiege) hat in erster Linie praktische, aber auch ästhetische Bedeutung. Häufig kombinieren Treppen Treppenabsätze, Treppenläufe sowie der Sicherheit dienende Geländer und Handläufe.
Notwendige Treppen
Im Bauordnungsrecht wird zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Notwendige Treppen sind nach DIN 18065 Gebäudetreppen zwingend erforderliche Bestandteile von Rettungswegen zum Verlassen nicht ebenerdiger Etagen. Sie müssen nach Anzahl der Gebäudebenutzer in ausreichender Zahl und Abmessung vorhanden und aus kurzen Distanzen erreichbar sein.
Nach §3 der Musterbauordnung sind Treppenanlagen so zu errichten, anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung beziehungsweise die Gesundheit und das Leben nicht gefährden. Darüber hinaus enthalten die diversen Landesbauordnungen (LBO) unterschiedlich strenge Anforderungen zur Brandsicherheit von Treppen. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Haupttreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Nicht notwendige Treppen
Anders als notwendige gelten nicht notwendige Treppen gemäß Baurecht als zusätzliche Treppen, welche eventuell auch der Hauptnutzung dienen. Da es sich bei ihnen nicht um Fluchtwege handelt, bestehen niedrigere Anforderungen an ihren Bau. So dürfen sie ein Steigungsverhältnis von mehr als 45° besitzen und angelegt in einer Wohnung Laufbreiten von 50 bis 80 cm aufweisen. Ihre genauen Maße und Einsatzbereiche regeln die DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße sowie die jeweilige Landesbauordnung (LBO).
Nicht notwendige Treppen ergänzen Haupttreppen innerhalb von Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohnungen.
Außentreppen
Alle Treppen außerhalb eines Gebäudes mit mindestens drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Stufen heißen Außentreppen. Treppen des Außenraumes müssen eine rutschhemmende Oberfläche besitzen und der Witterung standhalten. Im Gegensatz zu Holz sind durchlässige beziehungsweise poröse Trittbeläge im Nässezustand rutschfest. Damit Regenwasser abfließt und Pfützen vermieden werden, sollten die Stufenkanten geneigt sein.
Innentreppen
Innentreppen sind allseits von raumabschließenden Gebäudeteilen umgeben. Je nachdem ob sie als notwendige Treppen oder Rettungswege übereinander angeordneter Etagen in Gebäuden mit über zwei Wohnungen und mehr als 500 m² Nutzfläche dienen, gelten für sie bestimmte Bauvorschriften.
Unter anderem schreibt die Musterbauordnung (MBO) für die innenliegende Sicherheitstreppenhäuser in Hochhäusern über 60 Meter einen rauchdicht geschlossenen Vorraum vor.
Bodentreppen
Ausziehbare oder einklappbare Bodentreppen beziehungsweise Klapp-, Einschub-, Dachboden- oder Speichertreppen führen zu nur gelegentlich genutzten Speichern. Nach der Musterbauordnung (MBO) dürfen sie nicht als notwendige Treppen zu Wohn- und Arbeitsräumen eingebaut werden. Dachbodentreppen setzen sich gewöhnlich aus Leiter, Lukenkasten und Lukendeckel zusammen.
Wechselstufentreppen
Bei der auch Samba-, Raumspar- oder Watscheltreppe genannten Wechselstufentreppe handelt es sich um eine Sonderform der Leitertreppe. Baurechtlich gehört sie zu den nicht notwendigen Treppen.
Das Kennzeichen der Wechselstufentreppen ist ihr versetzter Stufenauftritt. Abwechselnd ist jede Stufe rechts und links halbseitig ausgeklinkt. So verläuft ihre theoretische Lauflinie zickzackförmig statt senkrecht zur Treppenbreite. Der Vorteil dieser Treppe ist ihre Platzersparnis, ihr Nachteil, dass der Treppenbenutzer den einmal gewählten Fuß während des Steigvorgangs beibehalten muss. Für ältere Menschen und Kinder ist die etwas akrobatisch zu nehmende Treppe weniger geeignet.
Fahrtreppen
Die auch als Rolltreppe bezeichnete Fahrtreppe befördert große Personenströme innerhalb von öffentlichen Verkehrssystemen wie Bahnhöfen und Flughäfen schnell und effektiv. An Stelle von festen Treppenstufen besitzt sie bewegliche Metallsegmente. Nicht zu verwechseln mit dem Treppenlift.
Treppenkonstruktionen
Wangentreppen
Wangentreppen sind die am häufigsten vorkommenden Treppenkonstruktionen. In Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohnungen sowie unter 500 Quadratmetern haben sie Tradition. Ihre Haupttragbalken oder Stahlprofile seitlich neben den Stufen werden bei geraden Läufen insbesondere in vertikaler Richtung auf Zug und Druck beansprucht. Aufgrund dessen werden bei den Holztreppen oder Metalltreppen schlanke Hochkantprofile zur Ausbalancierung der Lasten bevorzugt.
Holmtreppen
Da ihre Trittstufen anders als bei Wangentreppen nicht zwischen der Tragkonstruktion angeordnet sind, sondern auf ihr aufliegen, wird die Holmtreppe auch „Aufgesattelte Treppe“ genannt. Ihre Holme sind einzeln, doppelt oder parallel nebeneinander installierbar. Holmtreppen gibt es als gerade, kreisförmige und gewendelte Treppen. Während der Aufbau einer Wendeltreppe besonders schwierige statische Bedingungen zu erfüllen hat, ist die Doppelholmtreppe einfacher zu errichten.
Tragbolzentreppen
Die auch Tragstufentreppen genannten Tragbolzentreppen beruhen auf einem komplizierten statischen System. Ihre einzelnen Trittstufen werden mittels Abstandsbolzen ohne Setzstufen sowie mit nur einem einseitigen Holm beziehungsweise einer Wange auf Distanz gehalten. Aufgrund der Komplexität des labilen Treppensystems gelten für dieses strenge Vorschriften. Besonders hoch sind die Anforderungen an Tragbolzentreppen, die als Fluchttreppen dienen.
Spindeltreppen
Die Spindel ist als Mittelstütze das tragende Element der Spindeltreppen. Sie hält die radikal auskragenden Stufen.
Faltwerke
Treppen mit Faltsystem haben einen Treppenlauf ohne sichtbare Unterkonstruktion. Am besten lassen sich Betontreppen als Faltwerke bauen. Schwieriger sind sie aus Statik-Gründen als Strahltreppen oder Holztreppen zu realisieren.
Seilabhängungen
Die durch ihre besonders filigrane Bauart auffallenden seilabgehängten Treppen sind Sonderkonstruktionen. Wenn man mit besonders wenig Material eine Treppe bauen möchte, ist diese Treppenart eine Option. Sie kommt vor allem in Wohnungen zum Einsatz, in denen besonders viel Transparenz und Licht erwünscht ist. Als notwendige Treppe in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen wird sie aus Brandschutzgründen nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Da Seilkonstruktionen auf Vibrationen empfindlich reagieren, ist die ausreichende Einspannung der Seile oder Stäbe sicherzustellen.
Treppenelemente
Treppenlauf
Nach DIN 18065 Gebäudetreppen handelt es sich bei mindestens drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Stufen um einen Treppenlauf. In Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen müssen notwendige Treppen 80 cm Mindestlaufbreite aufweisen, in sonstigen Wohngebäuden 100 cm. Tragkonstruktion und Stufen bilden den Treppenlauf. Treppenstufen können aus Betonfertigteilen, Natur-, Kunst- oder Betonwerkstein, Holz, Ziegeln, Lochblech oder Glas bestehen.
Stufen
Als Stufen werden die Elemente von Treppen bezeichnet, über welche sich mit einem Schritt Höhenunterschiede überwinden lassen. Sie setzen sich zusammen aus Trittstufe (horizontale Auftrittsfläche) und Setzstufe (vertikale Ansichtsfläche).
Stufenbeläge
Entweder bestehen Treppenstufen allein aus ihren Konstruktionsmaterialien (Beton, Holz, Naturstein, Ziegel, Stahl, Lochblech etc.) oder sie sind außerdem mit bestimmten Materialien belegt. Außer den Gestaltungsvorgaben sind bei der Auswahl der Stufenbeläge in den Bauordnungen festgelegte Kriterien zu beachten:
- – Brandschutz
- – Schallschutz
- – Nutzungsart und zugehörige Rutschfestigkeitsklasse
- – Abnutzung viel begangener Treppen
- – Barrierefreiheit
- – Reinigungsfähigkeit
Podest
Das Podest ist eine Ruhe-, Ausweich- oder Sicherheitsebene zwischen zwei Treppenläufen. Die DIN 18065 Gebäudetreppen schreibt bei notwendigen Treppen außer in Häusern mit maximal zwei Wohnungen nach spätestens 18 Stufen ein Podest vor, das den Treppenlauf unterbricht.
Wangen
Die zwei seitlichen Rechteckhölzer, welche die tragenden Elemente einer Holztreppe bilden, nennt man auch Wangen. Bereits in der frühen Baugeschichte kommen diese vor. Es gibt sie als entlang der Wände verlaufende Wandwangen und frei im Treppenauge angeordnete Freiwangen.
Spindel
Die Spindel ist als Mittelstütze das tragende Element von Spindeltreppen, welches die radikal ausragenden Stufen hält. Am häufigsten werden Spindeln in Stahl ausgeführt, auch Konstruktionen aus Holz oder Beton sind möglich.
Holm
Im Gegensatz zu Wangen, welche den seitlichen Abschluss des Treppenlaufs bilden, befinden sich Holme als Tragekonstruktionen unterhalb der Treppenstufen. Die Stufen werden auf den Holm „aufgesattelt“.
Bolzen
Bolzen werden im Treppenbau entweder als Tragbolzen oder Wandlager (auch Wandbolzen oder Wandanker) eingesetzt. Die aus Metall bestehenden Tragbolzen verbinden Trittstufen zug- und druckfest miteinander. Wandanker zu beiden Stufenseiten lassen selbsttragende Treppen entstehen.
Geländer
Für freie Seiten von Treppenläufen, -öffnungen und -absätzen sehen die Landesbauordnungen Geländer vor. Auch für Ebenen, deren Absturzhöhe nur 1,00 Meter beträgt, ist diese Vorschrift bindend. Handläufe geben Halt, Geländer bewahren vor dem Herabstürzen von Menschen oder größeren Gegenständen.
Geländerfüllung
Häufig bestehen Geländer aus tragenden Pfosten und dazwischenliegenden Geländerfüllungen. Folgende Geländerfüllungen sind möglich:
- Stabgeländer aus vertikalen Stahlprofilen oder Holzstäben
- Vollflächige Geländerfüllungen
- Netze, Gitter oder Seilverspannungen
- Gurtgeländer aus Kniegurten, welche dem Treppenverlauf folgen
Geländermaterialien
Treppengeländer bestehen beispielsweise aus Stahl- oder Holzstäben, Holzwerkstoffplatten, Blechen, Glasscheiben oder zusammengesetzten Konstruktionen aus Metall und Holz mit individuellen Geländerfüllungen.
Handlauf
Laut Musterbauordnung (MBO) müssen Treppen mit einem festen und sicheren Handlauf ausgestattet sein. Liegen sie in öffentlich zugänglichen Räumen oder außerhalb von diesen, sieht § 50 „Barrierefreies Bauen“ der MBO Handläufe zu beiden Seiten vor.
Untersicht
Da die auch Untersicht genannte Unterseite von Treppen aufgrund ihrer Neigung ebenso wie der Treppenlauf ein auffallendes Bauteil ist, verlangt sie nach einer besonderen Gestaltung. Die Untersicht traditioneller, gestemmter Wangentreppen wurde oftmals mit einer sogenannten Rabitzdecke versehen. Heutige Treppen in Wohnungen geben dagegen auf ihrer Rückseite oft den Blick auf ihre Materialien frei.
Wie Sie bereits anführen, sind viele Stiegen auch mit Materialien wie Naturstein belegt. Ich empfinde vor allem die Optik unserer Stiege aus Granit hervorragend. Die Lasten von Granit sind natürlich immens, weshalb bei der Konstruktion unbedingt auf die Tragfähigkeit zu achten ist. Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Sehr gerne, Sven 🙂