Finanzierung und Förderung
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Energetische Sanierung 2023: Welche Förderungen gibt es?

Energetische Sanierung 2023

Ob neue Fenster, Wärmepumpe oder Dämmung der Fassade: Der Bund fördert die energetische Sanierung von Altbauten und den Einbau neuer Heizungen. Hier ein kleiner Überblick über die Förderungen, die derzeit im Jahr 2023 noch angeboten werden.

Aber der Reihe nach. Das Thema Sanierung bzw. Sanierungspflicht hat ja in den letzten Monaten die Gemüter stark erhitzt.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Hebel, um Energie zu sparen und den Klimaschutz voranzutreiben. Um Hausbesitzerinnen und -besitzern den Umbau zu erleichtern, stellt der Bund umfangreiche Fördermittel im Rahmen der sogenannten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Die Regelungen dazu traten teilweise bereits im Sommer 2022 in Kraft, weitere Änderungen folgten im Januar 2023.

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab Anfang 2024 gelten soll, sollen die Förderungen speziell beim Heizungsaustausch nochmals leicht verändert werden. Derzeit ist das Gesetz (Stand Juli 2023) aber noch nicht verabschiedet worden. Ich werde den Artikel nach Bekanntgabe weiterer Einzelheiten entsprechend ergänzen.

Energetische Sanierung von Altbauten

Grundsätzlich gilt:

  • Für den Austausch der Fenster können Hausbesitzer bis zu 12.00 Euro Förderung erhalten.
  • Seit Ende Juli 2022 zahlt der Bund privaten Hausbesitzern Zuschüsse nur noch für Einzelmaßnahmen und nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Für Komplettsanierungen gibt es nur noch Kredite und Tilgungszuschüsse. Diese vergibt die staatliche Förderbank KfW-Bank.

Im Fokus der Förderungen steht derzeit – neben den ab 2024 geplanten Änderungen beim Heizungsaustausch – vor allem die Sanierung von Bestandsgebäuden. Denn hier ist im Vergleich zur Neubauförderung ein besonders großer Klimaschutz- und Energiespareffekt zu erzielen. Man weiß, undichte Fenster und Türen fressen besonders viel Energie.

Förderungen für energetische Sanierung

Fünf verschiedene Bereiche können bei der Sanierung von Wohngebäuden derzeit gefördert werden:

  1. der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit bis zu 25 % der Kosten
  2. die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage mit 15 %
  3. Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Außenwänden und Dach, Austausch von Türen und Fenstern) mit 15 %
  4. Einbau energieeffizienter Anlagentechnik (z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung) mit 15 %
  5. Fachplanung der Sanierungsmaßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten mit 50 %

Spezielle Förderungen von Wärmepumpen

Wer seine alte Heizungsanlage gegen eine Wasser- oder Erdwärmepumpe austauscht, bekommt einen Zuschuss von bis zu 40 %. (Derzeit wird eine Deckelung diskutiert)

Für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine moderne Anlage ohne fossile Brennstoffe gibt es derzeit zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % der Kosten. Wer also seine Ölheizung durch eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, erhält eine Förderung in Höhe von nicht nur 25, sondern 35 %.

Spezielle Boni in Höhe von 5 % gibt es für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte beim Feinstaub-Ausstoß. Ebenfalls einen 5-%-Bonus erhält man für den Einbau einer Wasser-, Abwasser- oder Erdwärmepumpe oder aber einer Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel.

Neues Heizungsgesetz: Geplante Änderungen ab 2024

Mit dem geplanten neuen Gebäudeenergiegesetz soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu will der Bund die bisherigen Fördersätze leicht verändern.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

Künftig soll es einen einheitlichen Fördersatz von 30 % für den Heizungstausch geben

Zusätzlich soll es drei verschiedene „Klimaboni“, also erhöhte Fördersätze, geben.

Wer seine alte Heizung austauscht, obwohl er nicht dazu verpflichtet wäre, erhält zusätzlich 20 % Förderung.

Empfänger sogenannter einkommensabhängiger Transferleistungen (z.B. Wohngeldempfänger) erhalten ebenfalls zusätzlich 50 %.

Achtung: Heizungsbesitzer sind nicht verpflichtet, eine alte, funktionierende Heizung gleich zum Stichtag auszutauschen. Erst im Fall eines irreparablen Totalausfalls muss eine klimafreundliche Heizung eingebaut werden. Erst ab dem Jahr 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral sein.

Wer zum Tausch verpflichtet ist, die Anforderungen aber „übererfüllt“, bekommt einen weiteren Klimabonus von 10 %. (Was immer das auch bedeuten möge)

Zusätzlich zu den Fördergeldern gibt es spezielle Förderkredite für den Heizungstausch sowie Möglichkeiten, die Kosten bei der Einkommensteuer geltend zu machen.

Bei Erbringung von Eigenleistungen – Förderung für Materialkosten

Bereits seit Anfang 2023 werden bei Eigenleistungen wieder die Materialkosten gefördert. Außerdem dürfen nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter Förderanträge stellen, sondern alle Investoren. Um die Effizienz der Sanierungsmaßnahmen zu steigern, sind zudem die Effizienz-Anforderungen an die Heizungsanlagen leicht gestiegen. Neu ist außerdem die Förderung von Brennstoffzellen, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.

Einen Überblick über die Förderprogramme gibt das BAFA auf seiner Homepage, dort findet sich auch eine anschauliche Übersicht über die Fördersätze.

Antrag selbst stellen oder lieber einen Experten einbinden?

Wer eine energetische Sanierung plant, kann zwar selbst einen Antrag auf der Website des BAFA stellen, ich empfehle aber, gleich von Beginn an einen Energieeffizienz-Experten mit einzubinden. Dieser erstellt einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch Kosten beinhaltet. Die Erstellung des iSFP wird ebenfalls mit bis zu 50 % vom BAFA bezuschusst.

Förderung und Fallstricke bei der energetischen Gebäude-Sanierung

Für die Sanierung gibt es glücklicherweise staatliche Förderungen. Energieberater empfehlen einen individuellen Sanierungsplan, damit die Kosten nicht explodieren.

Bei vielen Sanierungsmaßnahmen, etwa wenn diese die Gebäudehülle betreffen, ist die Beteiligung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin vorgeschrieben. Ähnlich wie bei Handwerkern muss man allerdings auf Termine beim Energieeffizienz-Experten teilweise mehrere Wochen oder Monate warten.

Ist der Antrag gestellt, müssen sich Haus- und/oder Wohnungsbesitzer erneut in Geduld üben. Aufgrund des großen Erfolgs des Förderprogramms kann oder wird es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Dies kann man auf der Website des BAFA nachlesen.

Bitte beachten: Für den Antrag müssen zwar bereits Kostenvoranschläge/Angebote von Handwerksfirmen vorliegen, die Arbeiten sollten aber nicht begonnen werden, solange die Bewilligung nicht vorliegt.

Kategorie: Finanzierung und Förderung

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Hauptberufliche Online-Texterin und Redakteurin. Bereits seit 2007 arbeite ich auf selbstständiger Basis im www. Als Mutter von 4 Kindern verfüge ich über umfangreiches Wissen in den Bereichen, Kinder, Familie, Haus, Garten, Gesundheit und Immobilien. Dies sind auch meine beruflichen Kernthemen im Bereich Texterstellung, Social Media und virtueller Assistenz

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