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Betongold – oder Schrottimmobilie?

Betongold oder Schrottimmobilie

„Betongold“ ist wieder „in“. Gerade im Zuge der Finanzkrise erfreuen sich Immobilien als Wertanlage einer wachsenden Beliebtheit. Aber auch beim Erwerb einer Immobilie, egal ob Eigentumswohnung oder Ein- bzw. Mehrfamilienhaus, muss nicht immer alles „Gold“ sein was glänzt. Immer wieder fallen Anleger auf skrupellose Geschäftemacher herein und stellen nach dem Kauf fest, dass sie eine „Schrottimmobilie“ erworben haben. „Nicht selten entpuppt sich das ursprünglich als sichere Altersvorsorge gedachte Eigenheim als Schuldenfalle“, weiß Cornelius Krause, Rechtsanwalt in Berlin.

Was ist eine Schrottimmobilie?

Generell ist der Begriff „Schrottimmobilie“ nicht immer ganz zutreffend. Oft geht es dabei nicht etwa um eine baufällige Ruine, die bereits auf den ersten Blick als schlechte Kapitalanlage erkennbar ist. Vielmehr handelt es sich um Immobilien, die zu einem deutlich überteuerten Preis angeboten werden – unter falschen Versprechungen bezüglich der zu erwartenden Mieteinnahmen und unter Beschönigung der zu erwartenden Ausgaben.

Anwälte weisen übereinstimmend darauf hin, dass sich ein unseriöses Angebot schon vor dem Kauf anhand typischer Warnsignale erkennen lässt. Dabei fängt zumeist alles mit einer unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme eines Immobilien-Beraters an. Oft schließt sich dann ein Hausbesuch beim Kaufinteressenten an. Einen persönlichen Kontakt zu der finanzierenden Bank gibt es dagegen in der Regel nicht.

Ganz bewusst verschweigen die vermeintlichen Immobilien-Berater gegenüber dem potenziellen Käufer etwaige Risiken. Im Gegenteil preisen sie die betreffende Immobilie überschwänglich als Objekt an, dessen Erwerb für den Käufer ausschließlich Vorteile bringt. Eine Besichtigung der Immobilie wird als absolut unnötig abgetan und nicht selten sogar davon abgeraten. Wichtigstes Indiz, bei dem alle Alarmglocken schrillen sollten, ist aber ein überzogener Kaufpreis.

Mit einem unabhängigen Gutachter zur Besichtigung

„Lassen Sie sich nicht von Versprechungen täuschen“, rät das Landeskriminalamt Berlin, „denn nur, was im Kaufvertrag steht, ist wirklich gültig. Auf jeden Fall sollte man vor dem Erwerb eine Besichtigung der Immobilie durchführen und nicht etwa nur auf Fotos oder Broschüren vertrauen. „Wird Druck auf Sie ausgeübt, ist das ein deutliches Zeichen für ein unseriöses Angebot, und auch bei Unklarheiten sollten Sie nichts unterschreiben“, rät die Kripo.

„Egal wie lukrativ die Immobilie zu sein scheint, auf keinen Fall sollte man sich zum Kauf hetzen lassen“, meint auch Rechtsanwalt Cornelius Krause. „Beim Kauf vom Bauträger oder von einem sonstigen gewerblichen Verkäufer soll der Notar dem potenziellen Privatkäufer den Vertragsentwurf gemäß § 17, Absatz, 2a des Beurkundungsgesetzes im Regelfall 14 Tage vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung stellen. Man sollte sich also auf jeden Fall die Zeit nehmen, die man zur Prüfung benötigt.“

Den Kauf rückgängig machen – den Kaufvertrag anfechten

Was aber kann man tun, wenn man doch zum Opfer geworden ist und eine sogenannte Schrottimmobilie gekauft hat? Auch wenn der Kaufvertrag bereits unterschrieben ist, muss es noch keineswegs zu spät sein. „Wurde der Käufer falsch beraten, bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater“, sagt Krause. Er weist zudem darauf hin, dass der Kaufvertrag unwirksam ist, wenn der Kaufpreis sittenwidrig überhöht war. In diesem Fall muss der Verkäufer den Kaufpreis zurück erstatten. Sollte die finanzierende Bank mit Berater oder Verkäufer institutionalisiert zusammengearbeitet haben, so können auch gegenüber der Bank Ansprüche geltend gemacht werden.

Auf jeden Fall sollten sich Betroffene an die Verbraucherzentralen wenden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Last but not least kann ein spezialisierter Anwalt geschädigten Anlegern dabei helfen, Ansprüche gegen Verkäufer, Vermittler oder sogar finanzierende Banken geltend zu machen.

Kategorie: Rechtliches

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Hauptberufliche Online-Texterin und Redakteurin. Bereits seit 2007 arbeite ich auf selbstständiger Basis im www. Als Mutter von 4 Kindern verfüge ich über umfangreiches Wissen in den Bereichen, Kinder, Familie, Haus, Garten, Gesundheit und Immobilien. Dies sind auch meine beruflichen Kernthemen im Bereich Texterstellung, Social Media und virtueller Assistenz

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