Treppen für den Innen- und Außenbereich
Treppen für den Innen- und Außenbereich. Keine Treppe gleicht der anderen. Viele müssen individuell den baulichen Verhältnissen angepasst werden. Hier ein kleiner Überblick. Unterschieden wird zwischen folgende Treppenarten: Notwendige Treppen Nicht notwendige Treppen Innentreppen Außentreppen Bodentreppen Leitertreppen Wechselstufentreppen Fahrtreppen Die Treppe (in Süddeutschland und Österreich Stiege) hat in erster Linie praktische, aber auch ästhetische Bedeutung. Häufig kombinieren Treppen Treppenabsätze, Treppenläufe sowie der Sicherheit dienende Geländer und Handläufe. Notwendige Treppen Im Bauordnungsrecht wird zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Notwendige Treppen sind nach DIN 18065 Gebäudetreppen zwingend erforderliche Bestandteile von Rettungswegen zum Verlassen nicht ebenerdiger Etagen. Sie müssen nach Anzahl der Gebäudebenutzer in ausreichender Zahl und Abmessung vorhanden und aus kurzen Distanzen erreichbar sein. Nach §3 der Musterbauordnung sind Treppenanlagen so zu errichten, anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung beziehungsweise die Gesundheit und das Leben nicht gefährden. Darüber hinaus enthalten die diversen Landesbauordnungen (LBO) unterschiedlich strenge Anforderungen zur Brandsicherheit von Treppen. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Haupttreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Nicht notwendige Treppen Anders als notwendige …