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Bei Solarmodul-Garantien steckt der Teufel im Detail

Solarmodule Garantie - Pixabay

Zehn Jahre, 20 Jahre – die Garantiezeiten der Hersteller von Solarstrom-Modulen sind oftmals sehr lang. „Ganz schön kulant“, könnte man da denken, aber wenn man genauer hinschaut, sieht die Sache oft ganz anders aus.

„Die Kunden sehen sich mit allerlei Stolperfallen im Kleingedruckten der auf den ersten Blick großzügigen freiwilligen Garantien der Hersteller konfrontiert“, heißt es bei der Stiftung Warentest in Berlin.

Grundsätzlich muss ein Photovoltaik-Modul, wie jede andere gekaufte Ware auch, fehlerfrei ausgeliefert werden. Zwei Jahre lang nach Übergabe oder Erhalt des Systems hat der Kunde einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Produkt ohne Mängel. Dafür muss der Verkäufer geradestehen – in der Regel also der Installateur, der die Anlage errichtet hat. Dabei gilt: Streikt die Anlage, kann der Kunde zunächst nur eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer muss in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen.

Schriftliche Garantieurkunde verlangen

Was nun Garantien betrifft, so werden diese im Gegensatz zu den gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechten vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt. „Deren genaue Bedingungen können die Firmen deswegen weitestgehend selbst festlegen“, so die Verbraucherschutzzentrale Bayern. „Auf jeden Fall sollten Käufer unbedingt verlangen, dass ihnen eine schriftliche Garantieurkunde ausgehändigt wird“. „Darin müssen die exakten Garantiebedingungen für die Waren – in diesem Fall also die Module – stehen wie etwa Angaben zum Garantiegeber und zu Dauer und Inhalt der Garantie.“

Sonnenkollektoren - Pixabay

Sonnenkollektoren – Pixabay

Für Material- und Verarbeitungsfehler geben Hersteller oftmals freiwillige Produkt-Garantien von bis zu zehn Jahren. Nach Angaben der Stiftung Warentest versprechen viele Firmen auch eine garantierte Leistung ihrer Solarmodule über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Wer Ansprüche durchsetzen will, weil die Leistung geringer als versprochen ist, sieht sich im Kleingedruckten nicht selten mit unklaren Formulierungen, kurzen Fristen zur Anzeige der Mängel oder einem Gerichtsstand im Ausland konfrontiert. Zudem wälzen Unternehmen sämtliche Kosten der Garantieabwicklung gern auf den Kunden ab.

Ärgerlich ist es auch, dass Hersteller eine Garantieleistung zum Beispiel bei „Nachlässigkeit“ ausschließen, ohne diese weiter zu konkretisieren“, so die Warentester „Oder sie räumen nur ein bis zwei Wochen Zeit ein, um den Mangel zu melden.“ Auch eine nur sechsmonatige Frist, um Klage einzureichen, und Gerichtsorte wie etwa „Madrid“ oder „New York“ sind unter den kundenfeindlichen Bedingungen zu finden.

Was ist, wenn ein Solarmodulhersteller Pleite geht?

In solch einem Fall droht für deren Kunden auch die Pleite mit den ehemals selbst garantierten Leistungsversprechen. Anders ist es nur dann, wenn der Installateur von sich aus auch per Vertrag die Garantie übernommen hat. Ob der Verkäufer der Photovoltaikanlage über die gesetzliche Gewährleistung hinaus auch für das Garantieversprechen haftet, kann oft nur durch eine Auslegung des Vertrags beantwortet werden. Und auch hier kommt es wieder auf das „Kleingedruckte“ an, denn ausschlaggebend ist dabei nicht, was der Installateur wollte, sondern wie der Käufer die Formulierungen im Kleingedruckten verstehen durfte.

Photovoltaik - Pixabay

Photovoltaik – Pixabay

Wichtig im Falle einer Hersteller-Insolvenz ist es, den Gang des Insolvenzverfahrens zu beobachten. „Wer Mängel – nach Ablauf der Gewährleistungsfrist – während des laufenden Insolvenzverfahrens entdeckt, kann Garantieansprüche noch beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt die Stiftung Warentest.

Wird der betroffene Modulhersteller vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch „gerettet“, rettet das auch die Garantie. „Übernimmt bei einem eröffneten Insolvenzverfahren ein anderes Unternehmen den insolventen Anbieter, ist entscheidend, ob es auch dessen Garantieverpflichtungen ins Übernahmepaket packt“, so die Verbraucherschützer. „Nur dann haben die Garantien noch einen Wert, andernfalls verfallen sie.“

Um Kunden angesichts der zunehmenden Insolvenzen in der Solarbranche nicht zu verunsichern, haben einige Modulhersteller inzwischen Rückversicherungen abgeschlossen: Diese halten die Garantien weiterhin am Leben, wenn das Unternehmen als Garantiegeber pleitegeht. Im Fall der Fälle sollten Betreiber daher prüfen, ob auch der „eigene“ Modulanbieter eine solche Rückversicherung abgeschlossen hat.

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