Stichwort Energie
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Wissenswertes zum Thema Energieausweis

Energieausweis - Pixabay

Etwa ein Drittel vom gesamten Energieverbrauch in Deutschland geht immer noch auf das Konto von Heizung und der Warmwasserbereitung. Abhilfe kann da der Energieausweis schaffen.

Dieser zeigt, ob das Haus eher ein „Energiefresser“ ist oder ob es sich um ein eher „sparsames Haus“ handelt. Mithilfe des Energieausweises wird das Haus genauestens unter die Lupe genommen und durch diesen, der Zustand des Hauses genauer gesagt des Daches, der Heizung, der Fenster und den Wänden geprüft. Mit unterschiedlichen Modernisierungsmaßnahmen, die individuell auf das betreffende Haus abgestimmt sind, lässt sich der Energieverbrauch enorm reduzieren.

Der Energieausweis für Mieter und Käufer

Durch den Energieausweis haben Mieter und Käufer eine Möglichkeit, den Bedarf oder den Verbrauch von verschiedenen Gebäuden bundesweit problemlos miteinander zu vergleichen. Der Energieausweis dient dem Hausbesitzer als Orientierungshilfe und ist der ideale Einstieg zur Modernisierung des eigenen Gebäudes.

Der Energieausweis zeigt die Schwachstellen des Hauses an, die energetischen Mängel und zeigt gleichzeitig auch, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen sich die Energiebilanz verbessern lässt. Im Falle der Neuvermietung eines Hauses, einer Verpachtung oder einem Verkauf, muss der Hauseigentümer, wenn Kauf- oder Mietinteressenten danach fragen einen Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis – kurz und knapp erklärt

Zwei Arten des Energieausweises gibt es. Dies sind der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis. Letzterer zeigt die die Verbrauchswerte der letzten Jahre an, welche aber stark abhängig sind von dem Verhalten der Bewohner. Von der dena (Deutsche Energie-Agentur) wird der Bedarfsausweis empfohlen.

Dach Altbau - Pixabay

Dach Altbau – Pixabay

Ein Energieberater berechnet für die Ausstellung dessen Bedarf an Energie. Ermittelt wird dies mittels einer technischen Analyse von allen Daten des Gebäudes, egal wie das Nutzverhalten der Bewohner aussieht.

Mit diesem Ausweis können mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustandes detaillierter dargestellt werden und es lässt sich der Wert der Immobilie somit steigern.

Die Farbskala ist immer das Herzstück des Energieausweises, die vergleichbar ist mit dem Energieeffizienz-Label, welches bei Elektrogeräten heutzutage eine Selbstverständlichkeit ist. Die Farbskala im Bereich von Grün nach Rot bei dem neuen Energieausweis zeigt so den Verbrauch an Energie für die Warmwasserbereitung und die Heizung. Sofern die Werte im roten Bereich liegen, ist von hohen Heizkosten auszugehen. Liegen sie jedoch im grünen Bereich, werden sich die Werte im Rahmen halten und sind überschaubar.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Haus zu verkaufen - Pixabay

Haus zu verkaufen – Pixabay

Der Energieausweis ist für den Eigentümer nur verpflichtend, wenn er sein Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen möchte. Er muss in diesen Fällen dem Interessenten den Energieausweis vorlegen, beispielsweise während der Wohnungs- oder Hausbesichtigung.

Kein Energieausweis ist von Nöten, sofern der Eigentümer das Gebäude selbst bewohnt. Pflicht ist ein solcher Energieausweis seitdem Juli 2008 für die Wohngebäude, die bis einschließlich des Jahres 1965 erbaut wurden. Ab dem 1. Januar 2009 dann auch für alle Wohngebäude, die jünger sind.

  • Die Nichtwohngebäude

Bei diesen gilt: Seit dem 1. Juli 2009 ist ein Energieausweis verpflichtend beim Verkauf, bei der Verpachtung oder der Vermietung. Spätestens, wenn der Interessent nach diesem Ausweis fragt, hat der Eigentümer des Gebäudes diesen vorzulegen.

  • Die öffentlich genutzten Nichtwohngebäude

Nicht öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von über 1.000 m² haben eine sogenannte Aushangpflicht. Nach Schätzungen gibt es 1,6 Millionen beheizte Nichtwohngebäude in Deutschland. Rund 55.000 dieser sind betroffen von der Aushangverpflichtung.

Zu den typischen öffentlichen Nichtwohngebäuden gehören zum Beispiel Sozialämter sowie auch andere gemeindliche Ämter, in denen erheblicher Publikumsverkehr herrscht, wie unter anderem Arbeitsagenturen, Universitäten, Schulen und ähnliche Einrichtungen sowie auch Krankenhäuser. Der Gebäudeeigentümer ist zuständig für den Aushang und zu dessen verpflichtet. Einzelhandelsgeschäfte, Kaufhäuser, Bankgebäude und ähnlichen Gebäuden, die genutzt werden, für private Dienstleistungen werden nicht erfasst in der Aushangpflicht.

Die Aussteller eines Energieausweises

Diese müssen eine „baunahe“ Ausbildung in Form der Eingangsqualifikation abgeschlossen haben. Dazu berechtigt sind Ingenieure, Architekten und qualifizierte Handwerker. Es gibt jedoch keine zentrale Zulassungsstelle dafür.

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Hauptberufliche Online-Texterin und Redakteurin. Bereits seit 2007 arbeite ich auf selbstständiger Basis im www. Als Mutter von 4 Kindern verfüge ich über umfangreiches Wissen in den Bereichen, Kinder, Familie, Haus, Garten, Gesundheit und Immobilien. Dies sind auch meine beruflichen Kernthemen im Bereich Texterstellung, Social Media und virtueller Assistenz

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