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Steuervorteile mit Immobilien

Steuervorteile bei fremdvermieteten Immobilien

Im Rahmen der Geldanlage gibt es eine nahezu unüberschaubare Vielfalt von Möglichkeiten. Eine der bekanntesten und noch immer beliebtesten Varianten, um Kapital gewinnbringend anzulegen oder für das Alter vorzusorgen, ist der Kauf einer Immobilie. Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung und die anschließende Fremdvermietung bedeutet, dass man Monat für Monat Einnahmen aus der Miete hat, zudem ist das Kapital langfristig vor Inflation geschützt und man hat die Möglichkeit, von steigenden Preisen auf dem Immobilienmarkt zu profitieren. Steuervorteile der Immobilien bei der Steuererklärung Abgesehen von diesen Punkten gibt es noch einen weiteren Weg, finanziell von einer fremdvermieteten Immobilie zu profitieren. Je nach Art des Hauses oder der Wohnung kann man bei der Steuererklärung verschiedene Dinge geltend machen und auf diese Weise die Summe, die man dem Finanzamt schuldet, teilweise deutlich verringern. Grundsätzlich gibt es dabei drei unterschiedliche Typen von Immobilien: Neubauten, bereits bestehende Häuser oder Wohnungen sowie denkmalgeschützte Immobilien. Was kann geltend gemacht werden? Unabhängig vom Typ ist es möglich, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend zu machen. Ein gewisser Anteil des Bau- oder Kaufpreises …