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Handwerkerbonus

Steuererklärung – Handwerkerbonus bei Neubauten nutzen

Vom Steuerbonus auf Handwerkerleistungen sind Maßnahmen an Neubauten eigentlich ausgeschlossen, da nur Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich begünstigt sind. Doch es gibt ihn – den Handwerkerbonus. Aber aufgepasst, es gibt eine Ausnahme: Arbeiten am neu gebauten Eigenheim, die erst nach dem Einzug in das Haus erledigt werden, können jetzt abgesetzt werden. Zählten bisher alle Arbeiten, die im Bauvertrag fixiert waren, zu den Neubaumaßnahmen, die steuerlich nicht gefördert werden, so fallen nach jüngster Auffassung nur diejenigen Arbeiten, die bis zur Bezugsfertigkeit der Immobilie angefallen sind, darunter. Die entscheidende Frage, ab wann ein Neubau steuerlich betrachtet als abgeschlossen gilt, hat eine neue Bedeutung bekommen. Zieht der frischgebackene Hausbesitzer in sein Eigenheim ein, könnte angenommen werden, dass dieses bewohnbar ist. Jedoch fallen hartgesottene Bauherren, die mit einem Campingkocher und einem Schlafsack in den Rohbau einziehen, nicht unter diese Regelung. Das Eigenheim muss mindestens Türen, Fenster, einen Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine Heizung enthalten. Erst dann gilt es als bezugsfertig. Werden jedoch nach dem Einzug beispielsweise der Außenputz und die Farbe an der Immobilie angebracht oder Hofeinfahrt …